Hüttenordnung


Die Hütte darf laut Vorstandsbeschluss nur noch von Mitgliedern angemietet werden. Eine Anmietung von Mitgliedern für Dritte, vereinsfremde Personen wird nicht gestattet und wird zur Nichtberücksichtigung einer zukünftigen Hüttenmiete führen.

 

Zuständig für die Hüttenvermietung und die Vergabe des Hüttenschlüssels ist Georg Smatolan (Schorsch) und dazu unter der nachstehenden Adresse und Telefonnummer zu kontaktieren.

 

Ober der Hofwiese 10

35759 Driedorf- Roth

Handy: 0171/1751776

 

Die Hütte muss bis zum nächsten Tag um 10.00 Uhr in gereinigtem Zustand, je nach Absprache, an den Hüttenwart oder ein anderes Vorstandsmitglied übergeben werden. Im Anschluss erfolgt die Abnahme der Langlaufhütte und die Rückzahlung der Kaution, sofern keine Beanstandungen festzustellen sind.

 

Die Kosten der Hüttenmiete betragen 50 Euro. Bei zusätzlicher Nutzung des Grillplatzes (siehe Grillplatzordnung) werden weitere 10 Euro veranschlagt, sodass eine Hüttenmiete von insgesamt 60 Euro fällig werden würde.

 

Außerdem wird eine Kaution in Höhe von 50 Euro erhoben, die im Falle einer nicht ordnungsgemäß oder mangelhaft gereinigt Hütte/ Grillplatz einbehalten wird. Sowohl die Gebühr für die Hüttenmiete, als auch die Kaution sind bei Abholung des Hüttenschlüssels vorab zu entrichten.

 

Der Mieter haftet für alle Schäden.

 

Die Hütte wird nicht an Jugendliche unter 18 Jahren vermietet.

 

Es ist gestattet, die Hütte für Kindergeburtstage anzumieten. Eine Ausnahme sind Geburtstags- und sonstige Feiern von Jugendlichen unter 18 Jahren.

 

Das Mieten der Hütte zur Durchführung oder Abhalten politischer Veranstaltungen ist untersagt und wird nicht geduldet.

 

Im Mietpreis ist die Benutzung sämtlicher Einrichtungen wie Küche, Besteck, Gläser, Wasser, Strom sowie Brennholz enthalten.

 

Die Spülmaschine muss ebenso gründlich gereinigt werden, wie der Rest der Hütte. Die Bedienungsanleitung der Spülmaschine befindet sich in der Infomappe. (Dokumentenfach am Gläserschrank).

 

Das Brennholz dient ausschließlich zum Heizen der Langlaufhütte. Möchte der Mieter die Feuerstelle oder den Grillplatz nutzen, so muss dieser eigenständig für Holz/ bzw. Grillkohle sorgen.

 

Der Grillplatz kann nur in Verbindung mit einer Hüttenanmietung genutzt werden. Ferner darf auf dem Grillplatz lediglich Holzkohle verbrannt werden, welche nicht vom Langlaufclub gestellt wird. 

 

Der Grillrost muss nach Benutzung gereinigt und wieder im Abzugsschacht verstaut werden. Die Aschereste aus der Feuerstelle müssen nach dem Abkühlen entfernt werden. Diese dürfen keinesfalls in die Mülltonne gegeben werden, da hier akute Brandgefahr besteht.

 

 Es darf nur die in der Hütte installierte Musikanlage benutzt werden. Es dürfen keine zusätzlichen Boxen aufgestellt werden. Ab 22.00 Uhr sind die Fenster zu schließen und die Lärmbelästigung der Anwohner ist grundsätzlich zu vermeiden. Im Außenbereich ist keine Musik gestattet.

 

Die Halterung des Fernsehgerätes darf nicht bewegt/ verstellt werden.

 

Es darf kein zusätzliches Zelt im Außenbereich aufgestellt werden.

 

Es sind lediglich die Sicherungen im Sicherungskasten einzuschalten, die auch benötigt werden.

 

Die Kühlschränke sowie der Gefrierschrank in der Garage dürfen genutzt werden. Alle Geräte sind vor der Abgabe des Hüttenschlüssels respektive der Hüttenübergabe an den Verein, wieder durch den Mieter auszuschalten sowie zu reinigen.

 

Es wird gebeten, nicht den gesamt anfallenden Restmüll in die schwarze Tonne zu füllen, sondern auch einen Teil dem hauseigenen Restmüll zuzuführen. Aufgrund der relativ hohen Mietfrequenz, kann der vom Verein anfallende Müll teilweise nicht in der schwarzen Tonne entsorgt werden, da diese meist überfüllt ist. Wir bitten um das Verständnis des Mieters.

 

Sämtliches Inventar und die Hütte sind durch den Mieter pfleglich zu behandeln.

 

Jeder Mieter der Hütte akzeptiert die Hüttenordnung und beachtet die Infomappe!!!